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Unerwünschte Nebenwirkungen der DSGVO: weniger Website-Traffic

    Wie kann man den Rückgang der Besucherzahlen auf seiner Website eindämmen und die Auswirkungen einer Messung mit Google Analytics DSGVO-konform mindern? 

    Was ist die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)? 

    Es ist eine Verordnung der Europäischen Union, die am 27. April 2016 verabschiedet wurde und seit dem 25. Mai 2018 in allen 27 EU-Mitgliedstaaten gilt. Diese Verordnung stärkt den Schutz der personenbezogenen Daten der Internetnutzer. 

    Worum handelt es sich bei der neuesten DSGVO-Vorschrift vom 1. April 2021? 

    Die Vorschriften wurden erstmals im Oktober 2020 und dann ein weiteres Mal am 1. April 2021 verschärft. Diese Änderung ist für die Nutzer und die Unternehmensleiter problematisch: 

    Im Gegensatz zum DSGVO-Banner vom Mai 2018 wird das Tracking von Google Analytics seit April 2021 nicht mehr standardmäßig zu Beginn des Besuchs eingesetzt. Es wird mit der Opt-in-Bestätigung des Internetnutzers eingeschaltet: Er muss die Cookies über das neue datenschutzkonforme Consent-Banner akzeptieren, das durch die Vorschrift vom 1. April 2021 eingeführt wurde. Seit dieser neuen Vorschrift muss auf dem Banner die Möglichkeit gegeben werden, die Einwilligung abzulehnen. Die unmittelbare Folge ist ein deutlicher Rückgang des Webtraffics. Es ist wichtig zu wissen, dass das Opt-in für Tracking Cookies eine Lebensdauer von 13 Monaten hat und die erhobenen Daten maximal 25 Monate aufbewahrt werden dürfen. 

    Sollte der KPI „Anzahl der Besuche“ aus den Dashboards entfernt werden? 

    Die Lösung, um wieder genaue Daten zu diesem KPI zu erhalten, besteht darin, eine Statistiklösung direkt auf dem eigenen Server zu hosten, wobei die erhobenen Daten natürlich anonymisiert werden müssen. Die bekannteste dieser Lösungen ist Matomo (früher Piwik). Sie ist weit weniger ausgereift als ihre berühmte Konkurrenz. Durch die Verknüpfung der Daten aus beiden Tools wäre es aber endlich wieder möglich, die Anzahl der Besucher genau zu messen und so die Conversion Rate abzuleiten. 

    Wie bringe ich den Internetnutzer dazu, auf mein Cookie-Consent-Banner zu klicken?

    Einige Tipps zur User Experience (UX) sind zu beachten: 

    • Entscheiden Sie sich für ein Pop-up-Banner, das sich über den Inhalt legt, statt für ein Banner in der Kopf- oder Fußzeile, das die Lesbarkeit des Artikels nicht beeinträchtigt. 
    • Unter dem Pop-up-Banner dunkeln Sie den Hintergrund auf 50 % ab, um das Pop-up stärker in den Vordergrund zu rücken. 
    • Ganz rechts soll sich der Button befinden, den die Nutzer anklicken sollen, in diesem Fall „Ich stimme zu“.
    • Verwenden Sie für diesen Zustimmungsbutton einen anderen Stil, um ihn hervorzuheben. 

    Wie wird Google „Google Analytics“ und „Google Chrome“ verbessern, um datenschutzkonform zu sein? 

    Derzeit führt Google Analytics Universal ein Tracking der IP-Adressen der Besucher durch und gibt die personenbezogenen Daten zu Werbezwecken weiter. Das neue Google Analytics Update vom 4. Oktober 2020 ermöglichte eine Anonymisierung der IP-Adressen, aber das reicht nicht aus, um völlig datenschutzkonform zu sein. 

    Für eine vollständige DSGVO-Konformität arbeitet Google an einer neuen Art der Datenerhebung, einem Projekt mit der Bezeichnung „The Privacy Sandbox“. Dabei werden nicht mehr die gesammelten Daten einzelner Personen analysiert, sondern von Gruppen von Individuen, die als „Kohorten“ bezeichnet werden. Diese Alternative zu Third-Party-Cookies vermeidet eine Identifizierung einzelner Personen und erfüllt die neuen Vorschriften. 

    Der Codename dieser Lösung lautet FloC (Federated Learning of Cohorts). Sie wird wahrscheinlich 2022 in eine neue Version von Chrome (fast 60 % Marktanteil) integriert und leitet damit das Ende der Cookies in diesem Browser ein … 

    Nicolas Dedieu

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